Hochwasserschutz Urner Talboden
Hochwasserschutz Urner Talboden
in Kürze...
Schweizer Kanton Uri nutzt Axis Kameras in Komination mit einer Videomanagementsoftware von Qognify als Frühwarnsystem
Im Sommer 2005 führte ein Unwetter im Alpenraum zu Hochwasser, das zahlreiche Verwüstungen nach sich zog. Während in den Gebirgsregionen vor allem Erdrutsche für Unfälle und Schaden sorgten, waren in flacheren Regionen über die Ufer tretende Gewässer das Problem. Dank Präventivmassnahmen können Naturkatastrophen deutlich gemindert werden. Der vom Unwetter stark betroffene Kanton Uri entschied sich aus diesem Grund, mit Hilfe einer Videoüberwachungsanlage für kommende Hochwasser besser gerüstet zu sein.
Intuitive Videoüberwachungsanlage
Mit Qognify gegen Hochwasser gewappnet
Dafür sollten Videokameras an strategisch wichtigen Stellen den Pegelstand des lokalen Gewässers überwachen. Speziell für Aussenbereiche entwickelte Videokameras der Firma Axis Communications kommen an 18 Standorten entlang von Flussbetten zum Einsatz. Diese verfügen über ein robustes Gehäuse und liefern somit auch unter extremen Bedingungen klare
Bilder. Der Zugriff auf diese Bilder der Anlage sollte zahlreichen Mitarbeitern gewährt werden, um eine „rund-um-die-Uhr-Sichtung“ zu gewährleisten, die Bedienung und Konfiguration jedoch nur ausgewähltem Personal zur Verfügung stehen. Da bisher noch keine Sicherheitsanlage in der Hochwasser-Frühwarnung im Einsatz war, wurde 2011 ein externes Büro mit der
Zusammenstellung der Anforderungen an die Durchführung betraut. Die Vorgaben des Ingenieurbüros R. Stöckli AG aus Zürich wurden anschliessend von ParCom Systems vor Ort realisiert. Auf ihre Empfehlung hin entschied sich der Auftraggeber für die Softwarelösung von Qognify. Komfortabel und sicher überwacht Fritz Epp, Sektionsleiter Gewässerunterhalt bei der Kantonalsleitung Uri, zeigt sich äusserst zufrieden mit dem Ergebnis: „Die eingesetzte Lösung ist für uns eine grosse Arbeits- und Aufwandserleichterung. Damit können Gefahren frühzeitig erkannt und präventive Massnahmen zum Schutz ganzer Dörfer und Gemeinden eingeleitet werden.“